Diese Anweisung dient der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Würde auf allen
Besitztümern des Ishgarder Scholastikats für Geistes- und Feinkunst. Angehörige
der Campuswache achten auf die Einhaltung der Hausordnung und schreiten bei
Verstößen angemessen ein.
1. Allgemeines Verhalten auf dem Campus
Auf dem Gelände des Scholastikats wird sittsames, höfliches und respektvolles
Verhalten erwartet. Frevlerische Ausdrücke, grobe Sprache oder provozierendes
Auftreten sind zu unterbinden. Gleiches gilt für Lärmbelästigung und
Sachbeschädigung. Belästigungen gegenüber Schülerinnen, Schülern oder Lehrkräften
werden nicht geduldet.
2. Verantwortung für Begleiter
Tiere, magische Begleiter und Privatdiener stehen unter der Verantwortung ihrer
Halter. Verursachen sie Störungen oder Schäden, hält die Campuswache den
verantwortlichen Halter zur Ordnung an. Im Wiederholungsfall kann sie einen
Verweis vom Gelände aussprechen.
3. Nutzung der Anlagen
Gartenflächen, Beete und gestaltete Grünanlagen dürfen nicht betreten werden.
Unterrichtsräume stehen nur außerhalb der Unterrichtszeiten offen. Im Wohnheim
gelten Privaträume und Badebereiche als unantastbar. Im Rosenhaus dürfen
ausschließlich Berechtigte die Umkleideräume betreten. Im Sekretariat ist der
Aufenthalt außerhalb des Eingangsbereiches nur in Begleitung gestattet.
4. Erkennungszeichen
Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte tragen Broschen als Erkennungszeichen.
Angehörige der Campuswache sind an ihrer Uniform zu erkennen. Im Zweifel fragt
die Wache höflich nach der Zugehörigkeit.
5. Nutzung von Magitek
Magitek-Motorräder und vergleichbare Magitek sind auf dem Campus sowie allen
weiteren Besitztümern des Scholastikats untersagt. Das Verbot betrifft
insbesondere Fahrzeuge, die durch Lärm, Geruch oder Erscheinungsbild die
Atmosphäre des Hauses beeinträchtigen. Das Lerndorf ist davon ausgenommen.
Weitere Ausnahmen gelten in extremen Notsituationen oder bei Funktionsprüfungen
des Ingeniariums.
6. Uniformvorschriften der Compagnie
Alle Angehörigen der Sankt Norvello Compagnie erhalten die Wach-Uniform als Standarduniform.
Je nach Einsatzbereich erhalten sie zusätzlich eine passende
Sonderuniform, sofern eine solche vorgesehen ist.
Im Dienst gelten folgende Uniformvorschriften:
- Auf dem Campus ist die Wach-Uniform zu tragen.
- Auf dem Landgut Lerchengrund ist die Waldwacht-Uniform zu tragen.
- Auf dem Lehrhof De’morteau ist die Eiswacht-Uniform zu tragen.
Außerhalb dieser Schutzgüter steht den Angehörigen das Tragen einer Uniform frei,
sofern kein anderslautender Befehl vorliegt. Bei repräsentativen Anlässen kann die
Kommandantur das Tragen der Wach-Uniform anordnen.
Im Gefecht und bei Einsätzen gilt der Farbzwang in Schwarz und Wüstengelb, sofern
die Einsatzleitung keine andere Anordnung trifft. Beim Einsatz als Leibwache
entscheiden Auftrag und Lage über Uniform oder Zivilkleidung.
Angehörige dürfen über einer individuellen Rüstung eine Uniformprojektion tragen.
7. Waffenregelung
Das Tragen oder Mitführen von Waffen auf dem Campusgelände und den angeschlossenen
Besitztümern ist untersagt. Die Campuswache nimmt Waffen während eines Aufenthalts
in Verwahrung und händigt sie beim Verlassen wieder aus.
Angehörige der Sankt Norvello Compagnie dürfen während ihrer aktiven Dienstzeit
Waffen tragen. Gegenstände mit rein repräsentativem Charakter sind ebenfalls
ausgenommen. Personen mit hervorragendem Leumund können beim Rektorat eine
Sondergenehmigung beantragen; sie gilt bis zum Widerruf.
8. Vorgehen bei Verstößen
Bei geringfügigen Verstößen spricht die Campuswache zunächst eine höfliche
Ermahnung aus. Bei wiederholten oder schwereren Verstößen kann sie die betreffende
Person des Geländes verweisen. In schwerwiegenden Fällen informiert sie
unverzüglich das Rektorat.